25.01.2022 Neue Info zum Solarpark
Hier die neusten Informationen zum Solarpark.
Aufstellungsbeschluss zur Flächenphotovoltaikanlagen
Gemeinde Holthusen
- Die Bürgermeisterin -
über Amt Stralendorf
Dorfstraße 30
19073 Stralendorf Holthusen, 09.06.2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Holthusen,
wir haben die Tagesordnung unserer nächsten Gemeindevertretersitzung am 14.06. in Videokonferenz mit Teilnahmemöglichkeit der Bürger im Amt Stralendorf/Amtsscheune, veröffentlicht.
Ich informiere sie darüber, dass der Tagesordnungspunkt 10 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Errichtung von Flächenphotovoltaikanlagen enthält.
Dieses Vorhaben hat im vergangenen Jahr zu sehr unterschiedlichen Meinungsäußerungen in einer Bürgerversammlung geführt. Damals haben wir zugesagt, dass wir eine gut vorbereitete Bürgerinformationsveranstaltung durchführen werden. Durch äußere Umstände konnten wir bisher diese Veranstaltung nicht durchführen. Bevor wir sie einladen können, müssen wir ausreichend Unterlagen haben, die Grundlage dieser Information sein können.
Deshalb muss ein Fachplanungsbüro beauftragt werden, dass das evtl. Vorhaben fachlich aufbereitet und die gewünschten Informationen herausarbeitet. Dazu müssen wir diesen Aufstellungsbeschluss fassen. Erst dann können wir eine Planungsanzeige bei der Raumordnungsbehörde M-V machen. Nach Bearbeitung durch diese Behörde sind wir überhaupt erst in der Lage, die Öffentlichkeit ausführlich zu informieren. Bisher gibt es außer der Absichtsbekundung, die Energiewende in der Gemeinde Holthusen aktiv zu begleiten, keine konkreten Planungsunterlagen. Außerdem werden ca. 60 sog. Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt, die alle ihre Hinweise, Bedenken und Anregungen einbringen müssen. Im Rahmen dieses Planverfahrens, das mehrere Jahre umfassen kann, wird die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an eine solche Planung gestellt. Oberste Priorität hat hierbei die Beteiligung der Bürger. Sie werden über alle Termine im Amtsblatt des Amtes Stralendorf informiert. Außerdem stellen wir alle Infos auch auf diese Seite.
Die Termine für die Abwägungen der vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzungen veröffentlicht. Sie sind immer ein gesonderter Tagesordnungspunkt im öffentlichen Versammlungsteil.
Bei Beginn eines Planverfahrens ist der Ausgang immer offen. Das Baugesetzbuch hat die Verfahrensschritte geregelt. Danach haben wir das Verfahren zu führen. Vorher sind wir sachlich nicht in der Lage, seriöse und fachlich fundierte Informationen weiter zu geben. Deshalb müssen wir diesen Aufstellungsbeschluß fassen. Bei jedem Verfahrensschritt muss die Gemeindevertretung die Abwägung vornehmen, wie mit den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen im Verfahren umzugehen ist. Sehr erfreulich ist, dass im Vorfeld ein Konsens über die in das Verfahrensgebiet aufgenommenen Flächen erzielt wurde.
Niemand soll durch diesen Aufstellungsbeschluss überrumpelt werden. Wir müssen unsere Vorhaben in öffentlichen Verfahren rechtlich nicht angreifbar machen. Dazu wird die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der beigefügte Plan zeigt das abgestimmte Verfahrensgebiet.
Übrigens können Sie als Bürger in Stralendorf unserer Beratung folgen. Ich weise aber darauf hin, dass gemäß Kommunalverfassung M-V zu den Themen der Tagesordnung nur die Gemeindevertreter beraten. Fragen der Bürger in der Bürgerfragestunde können nicht zu Themen der Tagesordnung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Facklam