25.01.2022 Neue Info zum Solarpark

Hier die neusten Informationen zum Solarpark.

In den nächsten Monaten wird für den Solarpark in Holthusen eine eigene Webseite erscheinen.
Unter www.solarpark-holthusen.de werden Sie dann alle Informationen und Neuigkeiten finden.
Schon jetzt können Sie Ihre Fragen rund um den Solarpark unter solarpark-holthusen@naturstrom.de stellen."

Aufstellungsbeschluss zur Flächenphotovoltaikanlagen

Gemeinde Holthusen

- Die Bürgermeisterin -

über Amt Stralendorf

Dorfstraße 30

19073 Stralendorf                                                      Holthusen, 09.06.2021

  

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Holthusen,  

wir haben die Tagesordnung unserer nächsten Gemeindevertretersitzung am 14.06. in Videokonferenz mit Teilnahmemöglichkeit der Bürger im Amt Stralendorf/Amtsscheune, veröffentlicht. 

Ich informiere sie darüber, dass der Tagesordnungspunkt 10 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Errichtung von Flächenphotovoltaikanlagen enthält. 

Dieses Vorhaben hat im vergangenen Jahr zu sehr unterschiedlichen Meinungsäußerungen in einer Bürgerversammlung geführt. Damals haben wir zugesagt, dass wir eine gut vorbereitete Bürgerinformationsveranstaltung durchführen werden. Durch äußere Umstände konnten wir bisher diese Veranstaltung nicht durchführen. Bevor wir sie einladen können, müssen wir ausreichend Unterlagen haben, die Grundlage dieser Information sein können. 

Deshalb muss ein Fachplanungsbüro beauftragt werden, dass das evtl. Vorhaben fachlich aufbereitet und die gewünschten Informationen herausarbeitet. Dazu müssen wir diesen Aufstellungsbeschluss fassen. Erst dann können wir eine Planungsanzeige bei der Raumordnungsbehörde M-V machen. Nach Bearbeitung durch diese Behörde sind wir überhaupt erst in der Lage, die Öffentlichkeit ausführlich zu informieren. Bisher gibt es außer der Absichtsbekundung, die Energiewende in der Gemeinde Holthusen aktiv zu begleiten, keine konkreten Planungsunterlagen. Außerdem werden ca. 60 sog. Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt, die alle ihre Hinweise, Bedenken und Anregungen einbringen müssen. Im Rahmen dieses Planverfahrens, das mehrere Jahre umfassen kann, wird die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an eine solche Planung gestellt. Oberste Priorität hat hierbei die Beteiligung der Bürger. Sie werden über alle Termine im Amtsblatt des Amtes Stralendorf informiert. Außerdem stellen wir alle Infos auch auf diese Seite.

Die Termine für die Abwägungen der vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzungen veröffentlicht. Sie sind immer ein gesonderter Tagesordnungspunkt im öffentlichen Versammlungsteil. 

Bei Beginn eines Planverfahrens ist der Ausgang immer offen. Das Baugesetzbuch hat die Verfahrensschritte geregelt. Danach haben wir das Verfahren zu führen. Vorher sind wir sachlich nicht in der Lage, seriöse und fachlich fundierte Informationen weiter zu geben. Deshalb müssen wir diesen Aufstellungsbeschluß fassen. Bei jedem Verfahrensschritt muss die Gemeindevertretung die Abwägung vornehmen, wie mit den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen im Verfahren umzugehen ist. Sehr erfreulich ist, dass im Vorfeld ein Konsens über die in das Verfahrensgebiet aufgenommenen Flächen erzielt wurde. 

Niemand soll durch diesen Aufstellungsbeschluss überrumpelt werden. Wir müssen unsere Vorhaben in öffentlichen Verfahren rechtlich nicht angreifbar machen. Dazu wird die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der beigefügte Plan zeigt das abgestimmte Verfahrensgebiet. 

Übrigens können Sie als Bürger in Stralendorf unserer Beratung folgen. Ich weise aber darauf hin, dass gemäß Kommunalverfassung M-V zu den Themen der Tagesordnung nur die Gemeindevertreter beraten. Fragen der Bürger in der Bürgerfragestunde können nicht zu Themen der Tagesordnung gestellt werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Marianne Facklam

 

Photovoltaik in Holthusen

Unser Beitrag zur Energiewende

In unserer Gemeindevertretersitzung am 14.06.2021 werden wir uns wieder mit dem Aufstellungsbeschluss zum Thema „Solarpark Holthusen“ beschäftigen.

Was bedeutet Aufstellungsbeschluss?

In diesem Fall bedeutet es, dass sich der Projektierer, in unserem Fall die Firma NATURSTROM nun intensiver mit dem Thema beschäftigen kann. Sie werden für das vorgeschlagene Gebiet ein Umwelt- und Naturgutachten erstellen lassen, um herauszufinden, ob das Gebiet für PV-Freiflächenanlagen geeignet ist. Danach wird das Gebiet vermessen und die Aufteilung der PV-Module wird simuliert. Mit den Ergebnissen der Gutachten und der simulierten Computerdarstellung gehen wir alle in die nächste Phase der Bürgerinformation.

Hier haben wir nun detaillierte Aussagen zur Machbarkeit, Aufbau und Größe der Anlage und können weitere Informationen zum Ertrag und möglichen Gewinn und zur weiteren Vorgehensweise geben. Mit diesen Informationen werden wir allerdings nicht vor Ende September, Anfang Oktober rechnen können.

Wir werden Sie hier auf unserer Seite aber auf dem Laufenden halten, sobald es weitere Informationen gibt.

 

Was hat die Gemeinde vor?

Auf einer ca. 50-55 Hektar großen Fläche im Gemeindegebiet soll eine PV-Freiflächenanlage entstehen. Diese Flächen sind auch vollkommen ausreichend für unseren Beitrag zur Energiewende.

Wo soll dies entstehen?

Die Anlage soll an den Bahnschienen an der Bahnlinie SN-HGN entstehen, von dem Ortsteil Lehmkuhlen den Weg Zum Triemoor kommend über die Bahngleise auf den Hamburger Frachtweg auf der rechten Seite. Es war uns ein großes Anliegen, dass sich keiner auf seinem Wohngrundstück davon belästigt fühlt. Die nächstgelegene Wohnbebauung ist die Tier Pension.

Wer führt das Projekt durch?

Als Projektierer wurde die Firma NATURSTROM gewählt. Sie haben schon einige Projekte hier in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Zum Beispiel die Solaranlagen in Wöbbelin, aus dieser Gemeinde kommt unter anderem auch eine Empfehlung für den Projektierer.

Weitere Referenzen unter www.naturstrom.de

Was hat die Gemeinde von diesem Projekt?

In erster Linie natürlich die ganzen Fakten zum Thema Energiewende und Reduzierung CO2-Ausstoß, aber es soll auch was zum „Anfassen“ herauskommen.

Entscheiden Sie mit, wofür die Einnahmen aus dem Solarpark ausgegeben werden und engagieren Sie sich in dem neu zu gründenden Bürgerverein bzw. -Stiftung.  Das eingenommene Geld wird für soziale Vorhaben und Gemeinwohlaufgaben in unserer Gemeinde genutzt. Es wird jährlich von dem Bürgerverein verteilt und ist für uns alle frei. Die genaue Größe der Anlage steht noch nicht fest. Danach berechnen sich dann die tatsächlichen Einnahmen für uns in Holthusen. Pro 10 MW auf dem EEG geförderten Bereich (z.Zt. 220m Korridor an den Bahngleisen) gehen von der Betreibergesellschaft 5.000,- Euro an den Bürgerverein bzw. -Stiftung, mind. 2.000,- Euro jährlich aus dem nicht EEG geförderten Bereich.

Für das gesamte Projekt entstehen keine Kosten für uns als Gemeinde!

Bei Fragen zu diesem Thema melden Sie sich bitte beim stellvertretenden Bürgermeister Martin Schröter unter: gemeinde-holthusen@gmx.de

 

Artikel SVZ 11 Juni 2021